AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der OM Unit GmbH
Stand: Januar 2023



I Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen von OM Unit GmbH werden ausschließlich aufgrund dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für OM Unit GmbH unverbindlich, wenn OM Unit GmbH nicht ausdrücklich ihrer Geltung
zugestimmt hat. 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von  § 310 Abs. 1 BGB.


II Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt durch ein Angebot der OM Unit GmbH und die Annahme des Kunden
zustande. Die Angebote von OM Unit GmbH sind freibleibend und unverbindlich bis zur
Annahme durch den Kunden. Nach Vertragsschluss bestätigt die OM Unit GmbH den Inahlt
und Umfang des Vertrages mit einer Auftragsbestätigung.

2. Bei Vertragsschluss getroffene Nebenabreden sind für OM Unit GmbH nur dann verbindlich, wenn sie von OM Unit GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

3. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch die Zulieferer von OM Unit GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von OM Unit GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines
kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

4. Alle Bestellungen werden nur schriftlich per Mail im Orderformular der OM Unit
GmbH bearbeitet. Für den Umfang der Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßbegebend. Für telefonische Bestellungen wird keine Haftung in Bezug auf Richtigkeit der Bestellung übernommen.

5. Selbst wiederholte Kulanzleistungen durch OM Unit GmbH begründen für die Zukunft keinen Anspruch.

6. Kosten für Filme, Druckvorlagen und dergleichen werden dem Kunden gesondert in
Rechnung gestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit, Filme, Druckvorlagen und dergleichen bei
OM Unit GmbH auf eigene Rechnung und eigenes Risiko einzulagern, sofern hierüber eine
Einigung erzielt wird.

7. Der Kunde hat es zu unterlassen, zeitgleich Produkte mit anzubieten, die aufgrund ihrer Art  und Gestaltung dem Produkt der OM Unit GmbH ähnlich, gleichartig oder identisch sind. 
Für jeden Fall eines derartigen Vertragsverstoßes verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe i.H. von nicht unter 5.000,00 € zu zahlen. Der OM Unit GmbH steht es zu, bei Nachweis einen höheren Schadensersatz geltend zu machen. Darüber hinaus ist die OM Unit GmbH berechtigt, diesen Vertrag oder sämtliche Vertragsbeziehungen fristlos zu kündigen. 
Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, der OM Unit GmbH sämtliche Angaben über die gleiche/gleichartige Ware, deren Hersteller bzw. den Lieferanten auf Verlangen mitzuteilen, die erhaltenen Werbematerialien, Anschreiben und Bestellunterlagen zumindest in Kopie zur Verfügung zu stellen, damit die OM Unit GmbH gegenüber diesem Dritten seine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche durchsetzen kann. 
Insofern ist der Kunde zur umfassenden Auskunft verpflichtet.



III Leistung und Vergütung

1. Die Abrechnung/Rechnungsausstellung erfolgt nach Vereinbarung jedoch spätestens mit
Erbringung der Leistung und /oder Auslieferung der Ware.

2. Die Rechnungen von OM Unit GmbH sind nach Erhalt und ohne Abzug sofort fällig.

3. Die von OM Unit GmbH angegebenen Preise verstehen sich bei Lieferung innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sowie der Kosten für Verpackung, Transport und ggf. Versicherung.

4. Wenn sich nach Abschluss des Vertrags die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Lieferungen von OM Unit GmbH infolge von Änderungen der Rohstoffpreise, Arbeits- und Transportkosten oder Steuern, Abgaben und Zölle nachweisbar verändern, ist OM Unit GmbH berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Die Preisänderung ist der Höhe nach auf maximal 15 % (fünfzehn Prozent) begrenzt.



IV Abwicklung von Aufträgen

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die OM Unit GmbH erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von OM Unit GmbH.
Eine Pflicht zur Herausgabe besteht im Grundsatz nicht, kann aber in einer gesonderten
Vereinbarung geregelt werden. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht für OM Unit
GmbH nicht. OM Unit GmbH ist berechtigt, erteilte Aufträge selbst oder durch Dritte
auszuführen.



V Lieferung

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden zur
Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er zuvor seinen
Mitwirkungspflichten (Beschaffung von Unterlagen, Freigaben etc.) ordnungsgemäß
nachgekommen ist und OM Unit GmbH eine Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen gewährt hat. 
Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an OM Unit GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OM Unit GmbH.

2. Der Kunde trägt ab dem Zeitpunkt, in dem die Ware an den Überbringer oder Spediteur
ausgeliefert wird, die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder Beschädigung der
Ware. Wird der Versand auf Wunsch oder durch ein Verschulden des Kunden verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden.

3. Die Lieferung der Ware erfolgt in dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitrahmen, wobei
OM Unit GmbH jedoch eine zusätzliche Frist von 10 Tagen für eine verzogene oder verzögerte Lieferung zusteht. Teillieferungen sind zulässig. Im Falle einer Lieferungsverzögerung über die vorgenannte 10-Tage Frist hinaus hat der Käufer – nach schriftlicher Nachfristsetzung – das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei zeitlich gestaffelten Lieferungen kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die bereits gelieferte Ware für ihn kein Interesse hat.

4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen OM Unit GmbH, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hieraus Schadenersatzansprüche erwachsen. Der
höhere Gewalt stehen alle Umstände gleich, die von OM Unit GmbH nicht zu vertreten sind und durch die OM Unit GmbH die Lieferung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbot, Verkehrssperrung, behördliche Maßnahmen Energie-und Rohstoffmangel, gleichgültig ob sie bei OM Unit GmbH Vor-oder Unterlieferanten von OM Unit GmbH eintreten.
In diesen Fällen ist der Käufer seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als die ganz oder teilweise noch ausstehende Lieferung wegen der Verzögerung für ihn kein
Interesse mehr hat.

5. OM Unit GmbH steht es frei, die Lieferung von Waren davon abhängig zu machen, dass die Zahlung vor Lieferung zu erfolgen hat. Dies betrifft insbesondere Erstaufträge/ Neukunden, bei denen die Lieferung nur bei vorherigem Zahlungseingang erfolgt.



VI Unberechtigter Rücktritt

1. Wenn und soweit der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder die Annahme der
 Lieferung verweigert, ist OM Unit GmbH berechtigt, vom Kunden Schadensersatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der Versand-, Transport- und Lagerkosten und aller sonstigen OM Unit GmbH dadurch entstehenden Kosten zu verlangen. Der OM Unit GmbH steht es frei, sofern ein höherer Schaden eingetreten ist, diesen einzufordern.

2. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass OM Unit GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.



VII Gewährleistung, Haftung

1. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit,
Beschaffenheit und Mängel zu untersuchen. Fehlmengen sind OM Unit GmbH unverzüglich
anzuzeigen. Offensichtliche Mängel der Ware sind OM Unit GmbH innerhalb von 48 Stunden
nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

2. Der Kunde hat OM Unit GmbH Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben,
insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch OM Unit GmbH zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist OM Unit GmbH von der Mängelhaftung befreit.

3. Die Rücksendung beanstandeter Ware muss stets frei Haus an OM Unit GmbH erfolgen.
Derartige Rücksendungen werden entgegengenommen, wenn sie die anlässlich der
Mängelrüge vergebene Retourennummer tragen oder wenn die Rücksendung auf andere
Weise einer bestimmten Mängelrüge zugeordnet werden kann. Nicht derart zuordenbare
Rücksendungen werden auf Kosten des Rücksenders retourniert. Bearbeitungskosten für
Rücksendungen werden nicht berechnet.

4. Die Mängelhaftung von OM Unit GmbH beschränkt sich darauf, dass OM Unit GmbH alle Teile, die bei Gefahrübergang mangelhaft sind, nach eigener Wahl kostenlos nachbessert oder ersetzt. Ersetzte Teile werden das Eigentum von OM Unit GmbH. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder sich über eine angemessene Frist hinaus verzögert oder aus sonstigen von OM Unit GmbH zu vertretenen Gründen fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen.

5. OM Unit GmbH leistet keine Gewähr für Schäden, die durch natürlichen Verderb, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Änderung oder Nachbesserung durch den Kunden oder Dritte entstehen.

6. Die Lieferung von Sonderposten oder Räumungsware erfolgt, sofern ein Preisnachlass
gegenüber dem Listenpreis von mindestens 20 % gewährt wird, stets unter Ausschluss von
Umtausch- oder Rücktrittsrechten sowie Mängelansprüchen wegen bekannter oder
offensichtlicher Mängel.

7. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- und Folgeschadens – gegen OM Unit GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von OM Unit GmbH oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese Person beruht, insbesondere wenn dies zu Körper- oder Gesundheitsschäden geführt hat. Dies gilt auch, soweit vom Käufer direkte Ansprüche gegenüber den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von OM Unit GmbH geltend gemacht werden. 
Soweit der OM Unit GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches gilt für direkte Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von OM Unit GmbH.

8. Sämtliche Mängelansprüche des Kunden einschließlich der in diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen geregelten Schadensersatzansprüchen verjähren entsprechend den
gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen, ansonsten ein Jahre nach Ablieferung der Ware
beim Kunden, nicht jedoch vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der
Kunde Mängelansprüche eines Endverbrauchers erfüllt hat.



VIII Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von OM Unit GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet OM Unit GmbH
nicht.

3. Die Vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Tod.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn OM Unit GmbH grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerfbar ist, sowie im Falle zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Tod.

5. OM Unit GmbH Wir haftet dem Kunden nicht auf Schadensersatz, wenn Fremderzeugnisse oder Handelswaren die Schutzrechte Dritter verletzen, es sei denn, es ist grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerfbar. Sofern OM Unit GmbH nicht haftet, tritt sie ihre Ansprüche gegen ihren Lieferanten an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an.



IX Eigentumsrecht, Urheberschutz und Nutzungsrecht

1. Der Kunde verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie über alle betriebsinternen vertraulichen Angelegenheiten/Informationen, die ihm im Rahmen der
Zusammenarbeit über uns bekannt werden, während und nach Beendigung der
Zusammenarbeit Stillschweigen zu bewahren.

2. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder des
Urheberrechtes durch von OM Unit GmbH gelieferte Ware Ansprüche erhebt, hat der Kunde
OM Unit GmbH hiervon unverzüglich zu unterrichten. Er darf in keinem Fall eine
Schutzrechtsverletzung anerkennen und er hat OM Unit GmbH alle Abwehrmaßnahmen
vorzubehalten.

3. Wenn der Kunde die Ware in einer Weise verkauft oder ändert – einschließlich der
Hinzufügung einer Marke-, dass gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht eines
Dritten verletzt werden, ist der Kunde für eine solche Verletzung allein haftbar und
verpflichtet, OM Unit GmbH von allen daraus resultierenden Ansprüchen des Dritten, gleich
welcher Art, freizustellen.

4. Der Kunde darf ihm gelieferte OM Unit GmbH-Waren nicht kopieren oder nachahmen. Das
Gleiche gilt für alle OM Unit GmbH-Marken und –Kennzeichen sowie für Abbildungen in OM Unit GmbH-Werbematerialien oder –Bestellunterlagen. Bei Verstößen hiergegen kann OM Unit GmbH sofort alle Vertragsbeziehungen beenden, insbesondere von offenen Kaufverträgen zurücktreten.



X Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren und Dienstleistungen von OM Unit GmbH an den Kunden bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus sämtlichen Verträgen im Eigentum von OM Unit GmbH. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtlichen Forderungen in eine
laufende Rechnung aufgenommen wurden, und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Ware von OM Unit GmbH, auch der durch
Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Waren
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese
Ware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Kunde nicht
befugt.
OM Unit GmbH kann dieses Recht widerrufen und gelieferte Ware zurücknehmen, wenn der
Käufer in Zahlungsverzug kommt, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder
sein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltsware auf Dritte überträgt. In der Rücknahme der
Ware durch OM Unit GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht von OM Unit GmbH ausdrücklich schriftlich erklärt wird. OM Unit GmbH kann die Ware alsdann frei verkaufen. Der Verkaufserlös ist auf die Verkaufskosten anzurechnen.

3. Der Kunde muss die Vorbehaltsware sorgfältig behandeln und auf eigene Kosten zum
Wiederbeschaffungswert versichern. Seine Entschädigungsansprüche aus der Versicherung im Falle des Untergangs oder der Beschädigung der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit an OM Unit GmbH ab. Im Falle von Pfändung von Vorbehaltsware oder sonstigen Maßnahmen Dritter muss der Kunde OM Unit GmbH unverzüglich benachrichtigen und die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die OM Unit GmbH zustehenden
Forderungen um mehr als 10 %, so ist OM Unit GmbH bereit, auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben.



X.1 Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Kunde für den OM Unit GmbH vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengungen der Vorbehaltsware mit anderen, nicht OM Unit GmbH gehörenden Waren, steht OM UNIT der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das
Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der
Kunde OM Unit GmbH im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen,
vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für OM Unit GmbH verwahrt.



X.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er OM Unit GmbH hiermit schon jetzt alle
Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte
erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Vereinbarung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an OM Unit GmbH ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach
Vereinbarung/Verbindung – zusammen mit nicht OM Unit GmbH gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetztdie aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. OM Unit GmbH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von OM Unit GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich OM Unit GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, so lange OM Unit GmbH seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
 OM Unit GmbH kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.



XI Zahlung

1. Rechnungen von Warenlieferungen sind entweder per Vorkasse oder nach Rechnungserhalt binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Erstaufträgen/ Neukunden erfolgt die Warenlieferung vorbehaltlich der Vereinbarung des vorherigem Zahlungseingangs.

2. Das Gleiche gilt für Nachbestellungen.

3. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, so ist
OM Unit GmbH berechtigt, Verzugszinsen i. H. von 5 % Punkten über dem jeweils geltenden
EZB-Basiszinssatz geltend zu machen. Ein darüber hinausgehender Schaden kann bei
Nachweis eingefordert werden.

4. Macht OM Unit GmbH von ihrem Recht Gebrauch (Ziff. 4.5), die Lieferung nur bei Zahlung einer Vorkasse durchzuführen und zahlt der Käufer erst verspätet, so kann diese nach vier Wochen Händlings- und Lagerhaltungs-kosten i. H. von 5 % des Auftragswertes pauschal gelten machen.
Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der OM Unit GmbH
unbenommen.

5. Erfolgt die Zahlung per Vorkasse nicht fristgemäß oder kann ein erteilter Abbuchungsauftrag nicht erfolgreich mangels Deckung des Kontos durchgeführt werden, so kann OM Unit GmbH unter Aufrechterhaltung seiner hier beschriebenen Ansprüche das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Muss bereits für die Lieferung verpackte Ware wieder ausgepackt werden, hat der Kunde zusätzliche Handlingskosten i. H. von 10 % des Nettowarenwertes zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.

6. Erteilt der Kunde der OM Unit GmbH eine Abbuchungsermächtigung oder eine Kontovollmacht und kann diese Abbuchung mangels Deckung des Kontos nicht erfolgreich durchgeführt werden, so ist OM Unit GmbH berechtigt, jeden Vorgang bankübliche Gebühren, mindestens 5,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Vorgang sowie weitere 25,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer Bearbeitungsgebühren pro Vorgang vom Verkäufer zu erheben.

7. Wenn der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen von OM Unit GmbH im Verzug ist oder nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern und die Einhaltung seiner Zahlungspflichten zu gefährden, ist OM Unit GmbH berechtigt,
a) noch ausstehende Warenlieferungen auszusetzen und für weitere Warenlieferungen
Vorauszahlung oder Stellung geeigneter Sicherheiten zu verlangen und

b) nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für Vorauszahlung oder
Leistungen von Sicherheiten von diesem Vertrag oder auch sonstige Verträge mit dem Käufer fristlos zu kündigen unter Aufrechterhaltung sämtlicher die OM Unit GmbH zustehenden Ansprüche, insbesondere die sich aus diesen AGB ergeben. Ein derart durch den Käufer verursachter Lieferstopp löst keinerlei Schadensersatzansprüche des Kunden aus.

8. Gegen Zahlungsansprüche der OM Unit GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten und auch nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte begründen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

9. Der Kunde ist nur dann berechtigt, mit „Gutschriften” der OM Unit GmbH zustehenden
Zahlungsansprüchen aufzurechnen, wenn diese „Gutschriften” durch die OM Unit GmbH
schriftlich erteilt und bestätigt worden sind. Kann der Kunde zwar eine Gutschrift erwarten, ist jedoch eine schriftliche Bestätigung noch nicht vorliegend gegeben, scheitert eine Aufrechnung mit der OM Unit GmbH zustehenden Zahlungsansprüchen aus und führt zu einem Vertragsverstoß.



XII Datenspeicherung

OM Unit GmbH ist berechtigt, alle Kundendaten zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies geschäftsnotwendig und nach Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.


XIII Präsentation der Waren durch den Kunden

Stellt OM Unit GmbH dem Kunden Materialien zum Zwecke der Präsentation (POS-Materialien), Kalkulationen, Ordnerunterlagen etc. zur Verfügung, so bleibt OM Unit GmbH Eigentümerin und Inhaberin sämtlicher Urheberrechte an allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung und dem Kunden überlassenen Unterlagen. Sofern OM Unit GmbH dem Kunden POS-Materialien anbieten kann, ist der Kunde verpflichtet, diese zum Zwecke der Präsentation der Waren zu nehmen. Wird ein POS dem Kunden zur Verfügung gestellt, haben die Parteien einen hierfür entgeltlichen Leihvertrag im Einzelnen abzuschließen. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung sind insbesondere kostenlos erhaltene oder entgeltlich geliehene POS Materialien, die zu Dekorationszwecken eingesetzt werden, rückgabepflichtig.


XIV Schutz geistigen Eigentums

Das Konzept steht im Eigentum der OM Unit GmbH. Eine Verwertung, insbesondere eine
Weitergabe, des Konzepts an Dritte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung der OM Unit GmbH nicht gestattet. Für den Fall der Konzeptumsetzung durch den Kunden oder durch Dritte ist zuvor von OM Unit GmbH eine schriftliche Zustimmung einzuholen und eine Lizenzgebühr zu entrichten. Die Höhe der Lizenzgebühr wird individualvertraglich vereinbart.


XV Kontokorrentklausel

OM Unit GmbH behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von OM Unit GmbH gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen
beglichen sind. 
Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von OM Unit
GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen oder
anerkannt ist.



XVI Gerichtsstand/Schlussbestimmungen

1. Für alle Verträge mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als
vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts bei Verträgen mit Auslandskassen ist
ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist das für den Sitz von OM Unit GmbH örtlich
zuständige Gericht, das Landgericht Marburg. OM Unit GmbH behält sich jedoch vor, den
Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine dem Vertragszweck möglichst
nahekommende zulässige Klausel ersetzt werden.


OM Unit GmbH
Hannah-Arendt-Straße 3-7
35037 Marburg
Germany

fon: +49 172 988 1042
[email protected]
www.om-unit.com


Geschäftsführer
Oliver Mangulabnan
Amtsgericht Marburg HRB 7840
USt.-Id Nr. DE347089060


Sparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN: DE67 5335 0000 0490 0013 44 
BIC: HELADEF1MAR